Vier Kolleg:innen im Gespräch in einer hellen Werkstatt
Vier Kolleg:innen im Gespräch in einer hellen Werkstatt
Solidargemeinschaft seit Generationen — digital neu gedacht

Gegenseitige Unterstützung, die man versteht und der man vertraut

Drei Unterstützungspläne — JoblessCare, MediCare und ElderCare — einzeln oder kombiniert. Mitglieder und ihre Arbeitgeber leisten kleine, planbare freiwillige Zuwendungen in eine gemeinsame Kasse. Braucht ein Mitglied Unterstützung, prüft der Vorstand jeden Fall persönlich, unterstützt durch eine transparente KI-Empfehlung. Keine Fließbandentscheidungen, keine versteckten Ausschlüsse.

Unsere Unterstützungspläne

Drei Pläne, ein Beitritt

Sie wählen beim Beitritt, welche Pläne für Sie gelten sollen — einzeln oder kombiniert. Die Anmeldung ist ein einziges Formular: ausfüllen, Richtlinien und Beitrittserklärung ansehen, absenden. Kein Ausdrucken, kein Postweg, kein Hin und Her per E-Mail.

JoblessCare

Unterstützung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall (§ 4 der Richtlinien).

  • Höchstwert bis zu € 400 pro Monat
  • höchstens 12 Monate je Fall
  • frühestens nach 2 Monaten Karenzzeit
  • frühestens ab 6 Monaten Mitgliedschaft

Was dieser Plan nicht ist

Keine Arbeitslosenversicherung. JoblessCare ersetzt weder das Arbeitslosengeld des AMS noch eine sonstige Versicherungsleistung; die Unterstützung kann ergänzend hinzutreten und wird vom Vorstand im Einzelfall entschieden.

Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch (§ 10).

MediCare

Zuschüsse im Krankheitsfall, neun Leistungsarten, gedeckelt mit 1.000 € pro Jahr (§ 11 der Richtlinien).

  • Jahreshöchstwert € 1.000
  • frühestens nach 2 Monaten Karenzzeit
  • frühestens ab 6 Monaten Mitgliedschaft

Was dieser Plan nicht ist

Keine Krankenversicherung. MediCare tritt weder an die Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung noch einer privaten Zusatzversicherung und übernimmt keine Behandlungskosten aufgrund eines Vertrags; gewährt werden Zuschüsse nach Ermessen des Vorstands.

Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch (§ 10).

ElderCare

Zuschüsse bei eigenem Pflegebedarf, nachgewiesen durch Bescheid über gesetzliches Pflegegeld der Stufen I-VII (§ 2 Ziff. 3 der Richtlinien).

  • Höchstwert bis zu € 400 pro Monat
  • höchstens 12 Monate je Fall
  • frühestens nach 2 Monaten Karenzzeit
  • frühestens ab 6 Monaten Mitgliedschaft

Was dieser Plan nicht ist

Keine Pension, keine Altersvorsorge, keine Spareinlage. ElderCare unterstützt Mitglieder, die im Alter oder durch Krankheit selbst pflegebedürftig werden (gesetzliches Pflegegeld der Stufen I–VII). Es geht um Pflege und Krankheit, nicht um den Ruhestand: Es wird kein Kapital angespart und nicht verzinst, Zuwendungen werden nicht zurückgezahlt, und es entsteht kein Guthaben, über das verfügt werden könnte.

Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch (§ 10).

Alle genannten Beträge sind Höchstwerte nach freiem Ermessen des Vorstands. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen (§ 10 der Richtlinien).

Beitrittserklärung ausfüllenUnterstützungspläne

Für wen ist die ÖUK gemacht?

Für Arbeitnehmer:innen

Eine kleine monatliche freiwillige Zuwendung verbindet Sie mit einer Gemeinschaft, die einspringt, wenn es darauf ankommt — nachvollziehbar und ohne Kleingedrucktes.

  • Beitritt allein oder gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber
  • Antragstellung in wenigen Minuten, direkt am Handy
  • Jede Entscheidung wird von einer Person unterschrieben und begründet
  • Volle Übersicht über Ihre Zuwendungshistorie, jederzeit

Für Arbeitgeber

Ein einfacher, kostengünstiger Weg, echte Fürsorge für Ihr Team zu zeigen — ohne den Verwaltungsaufwand einer klassischen betrieblichen Vorsorge.

  • In wenigen Minuten eingerichtet, beliebig viele Mitarbeiter:innen
  • Sie entscheiden die Zuwendung: nur Arbeitnehmer, nur Sie, oder beide je zur Hälfte
  • Ein Verwaltungsportal für Ihre gesamte Belegschaft
  • Keine Vertragsbindung an eine einzelne Zuwendungshöhe — jederzeit anpassbar

Drei Wege, beizutreten

Alle drei Modelle gewähren dieselbe volle Mitgliedschaft.

Nur Arbeitnehmer

€25 / Monat

Sie zahlen allein, unabhängig von Ihrem Arbeitgeber.

Nur Arbeitgeber

€25 / Monat

Ihr Arbeitgeber übernimmt die Zuwendung vollständig für Sie.

Beide gemeinsam

€50 / Monat

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je €25 — gemeinsam mehr Wirkung.

Zusätzlich zur monatlichen Zuwendung ist jederzeit eine freiwillige Zuzahlung möglich.

So funktioniert die Unterstützung

Fünf Schritte, ein Prinzip: Menschen entscheiden, keine Formel.

  1. 1

    Beitreten

    Sie oder Ihr Arbeitgeber wählen ein Zuwendungsmodell und richten die Zahlung ein.

  2. 2

    Einzahlen

    Kleine, planbare Zuwendungen bauen Ihre Mitgliedschaft und Ihren Zuwendungsnachweis auf.

  3. 3

    Antrag stellen

    Bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder einem Todesfall reichen Sie einen Antrag mit Nachweisen ein.

  4. 4

    KI-Voranalyse

    Eine KI ordnet den Fall ein und erstellt eine unverbindliche Empfehlung — nachvollziehbar begründet.

  5. 5

    Vorstandsentscheidung

    Ein Vorstandsmitglied trifft die tatsächliche Entscheidung, schriftlich begründet und protokolliert.

Details zum Ablauf ansehen

Warum das anders ist als eine Versicherung

Die ÖUK ist keine Versicherung und verkauft keine garantierten Leistungen. Sie ist eine klassische Unterstützungskasse: Leistungen erfolgen nach freiem Ermessen des Vorstands, es besteht kein Rechtsanspruch. Genau das schützt vor den Mechanismen, die Versicherungen oft undurchsichtig machen — Risikoprüfung, Ausschlussklauseln, automatisierte Ablehnungen. Bei uns entscheidet immer ein Mensch, und Sie erfahren immer, warum.

  • Keine Risikoprüfung, keine Gesundheitsfragen beim Beitritt
  • Jede Entscheidung trägt einen Namen und eine schriftliche Begründung
  • Ein unveränderliches Protokoll jeder Entscheidung — einsehbar für Prüfungen
  • Die KI empfiehlt, sie entscheidet nie

Bereit, Teil der Gemeinschaft zu werden?

Ob als Arbeitnehmer:in oder als Arbeitgeber — der Einstieg dauert wenige Minuten.

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